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Wir sind eine Freikirche

Wir sind eine Freikirche

Die Pfimi Buchs gehört als evangelische Freikirche der Schweizerischen Pfingstmission (SPM) an, die wiederum dem Verband evangelischer Freikirchen und Gemeinden in der Schweiz (VFG) angeschlossen ist. Im Werdenberg sind wir Mitglied der schweizerischen, evangelischen Allianz (SEA).


Was ist eine Freikirche? Was ist eine Sekte?

Eine Freikirche ist eine vom Staat unabhängige christliche Kirche. Sie ist gewöhnlich
als Freiwilligkeitskirche organisiert und erwartet in der Regel eine persönliche
Entscheidung für die Mitgliedschaft im religionsmündigen Alter. Sie wird durch
freiwillige Beiträge ihrer Mitglieder finanziert.

Zum Wesensmerkmal einer Freikirche gehört auch, dass sie keinen Absolutheitsanspruch
erhebt, sondern das Gespräch und Kontakte zu andern Kirchen und Freikirchen pflegt und
auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit sucht, in der Schweiz zum Beispiel mit der
Evangelischen Allianz oder dem Verband Evangelischer Freikirchen und Gemeinden (VFG
Freikirchen Schweiz).


Der Kirchenbegriff der Reformation
Die Reformation übernahm ihren Staats- und Kirchenbegriff aus dem Altertum und dem
Mittelalter. Sie kannte deshalb nur einen Kirchentyp, nämlich das von Kaiser Konstantin
begründete Staatskirchentum. Dieses ging davon aus, dass es nur eine absolute religiöse
Wahrheit gibt, die das Leben der Herrscher und aller Untertanen bestimmt. Für dieses
Verständnis war es logisch, dass Staat und Kirche sich verbinden, um alle
Staatsangehörigen in dieser absoluten Wahrheit zu erziehen. Allerdings gab es schon im
Mittelalter trotz dieser Anschauung häufig Konflikte zwischen Staat und Kirche.


Andere religiöse Überzeugungen, welche zur Abtrennung von der Staatskirche geführt
hätten, konnten damals weder vom Staat noch von der Kirche geduldet werden. Dies war
auch die Haltung der Reformatoren. Zwar weichte die Reformation diesen Grundkonsens ein wenig auf, indem sie neben der bisherigen, alleinseligmachenden Kirche eine zweite
Kirchenfamilie begründete. In dieser Kirche – so die Überzeugung der Reformatoren – war
die göttliche Wahrheit endlich wieder von menschlich-geschichtlichen Zusätzen befreit, wie sie die römisch-katholischen Kirche belastete. Dennoch hielt die Reformation am Grundsatz fest, dass es in einem Staat nur eine Kirche geben kann. Dies führte schliesslich zu dem bekannten Kompromiss „cuius regio, eius religio“ (wer regiert, bestimmt auch die Religion) des Augsburger Religionsfriedens von 1555. Damit wurde die Kirche sogar dem Staat unterstellt. Dies prägte die kommenden Jahrhunderte.
Das Prinzip des Staatskirchentums wurde im europäischen Raum erst ab der Mitte des 19.
Jahrhunderts allmählich durchbrochen – bedingt durch den Wandel des Staatsbegriffs und
der Demokratisierung der Gesellschaft.


Die freikirchliche Alternative
Insofern waren die Freikirchen, deren tiefste Wurzeln vorreformatorisch (zum Beispiel:
Waldenser) sind, eine avantgardistische Bewegung. Die freikirchlichen Bewegungen
orientierten sich an der Gemeinde des Neuen Testaments, einer Gemeinschaft der
Gläubigen, die „Gott mehr gehorchen wollte als den Menschen“ und „dem Kaiser“ nur das zu geben bereit war, was ihm aufgrund der Bibel zustand. Diese Auffassungen brachten die
jungen freikirchlichen Bewegungen natürlich in einen starken Gegensatz zum Staat und
seiner Kirche. Viele Freikirchler – man denke zum Beispiel an die ersten Täufer in Zürich –
bezahlten ihre Überzeugungen mit Verfolgung und dem Märtyrertod.


Amerika und Russland wurden daher für viele Freikirchler des 17. und 18. Jahrhunderts zu
einer neuen Heimat, in der sie gemäss ihrer Glaubensüberzeugungen leben konnten.
Während ihnen im zaristischen und orthodoxen Russland nur sehr eingeschränkte
Religionsfreiheit gewährt wurde, erlebten sie Amerika als das „Land der unbegrenzten
Möglichkeiten“. Hier wirkten sie massgeblich am Aufbau der jungen Staaten mit. So entwarf der Baptist Roger Williams um 1643 eine Verfassung für Rhode Island, in der zum ersten Mal in der Geschichte die Glaubens- und Gewissensfreiheit verankert wurde, was zur völligen Trennung von Staat und Kirche führte. Diese Verfassung wurde später zur
Grundlage der Verfassung der Vereinigten Staaten.


Aus den USA zurück nach Europa
Erst im 19. Jahrhundert kehrte die freikirchliche Bewegung nach Kontinentaleuropa zurück. Einer der Pioniere dieser Bewegung war Johann Gerhard Oncken, der 1834 in Hamburg die erste deutsche Baptistengemeinde begründete, die in der Folgezeit zur Keimzelle der meisten europäischen Baptistenkirchen wurde. Die Spannung zwischen Freikirchen und den Landeskirchen sind zum Teil bis heute spürbar, insbesondere bei jüngeren Freikirchen, die sich oftmals von den Landeskirchen bedrängt fühlen. Umgekehrt fühlen sich Vertreter von Landeskirchen von den Freikirchen konkurrenziert. Während sich Freikirchen wie die Evangelisch-methodistischen Kirche oder die Heilsarmee diesbezüglich leichter tun, ist die Distanz zwischen Landes- und Freikirche bei anderen grösser.


Keine Kirchensteuer
Ein Kritikpunkt an den Amtskirchen (evangelische und katholische) ist deren Finanzierung
über die vom Staat eingezogene Kirchensteuer. Freikirchen finanzieren sich aus Beiträgen
und Spenden von ihren Mitgliedern. Sofern die Gemeinden nicht durch ehrenamtliche
Laienpastoren betreut werden, werden die Pastoren von der Gemeinde oder dem
Gemeindeverband finanziert.

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